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Gestaltungsberatung
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Heute schon an Morgen denken: Gemeinsame Strategieentwicklung
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Wir bewegen uns in einer dynamischen Umwelt.
Was heute gut und richtig ist kann morgen problematisch werden. Sie können sich nur mit enormem Aufwand um die Feinheiten der steuerlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung kümmern. Für uns ist dies das tägliche Geschäft. Wir erstellen in einem Jahr mehr Abschlüsse, als ein Unternehmer in seinem ganzen Leben. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz.
Was wichtig für uns ist, das sind Ihre Pläne und Wünsche! Lassen Sie uns lernen, wo Sie stehen und wohin Sie wollen. Wir verbinden dies auch mit den steuerlichen Möglichkeiten, die das geltende bzw. bevorstehende Recht bieten. Freilich sollten steuerliche einzigen Gründe für eine zutreffende Entscheidung sein, aber durch steuerliche Gestaltungen lässt sich Ihre Steuerbelastung oftmals reduzieren. Das schont Ressourcen, die Sie effektiver anderswo einsetzen können und sollen.
Ein erster Schritt kann eine Ist-Analyse sein, die mit überschaubarem Aufwand zu bewerkstelligen ist und erste Anhaltspunkte für Gestaltungsüberlegungen liefert. Dabei stehen zahllose Möglichkeiten zur Verfügung:
-Existenz- / Unternehmensgründungen -Unternehmenserwerbe -Aufnahme / Ausscheiden von (Mit-) Unternehmern, Gesellschaftern -Rechtsformanalysen und –empfehlungen (In welcher Rechtsform lassen sich Ihre Ziele am effektivsten erreichen?) -Rechtsformwechsel / Unternehmensumwandlungen (Spaltungen, Ausgliederungen, Verschmelzungen, Formwechsel) -Herstellung von Unternehmensverbindungen (Beherrschungen, Ergebnisabführungen, Organschaften) -Überleitung von Unternehmen auf die Nachfolger (erbschaftsteuerliche und einkommensteuerliche Möglichkeiten) -Unternehmensveräußerungen -Risikoanalysen und Prophylaxemöglichkeiten (z.B. Liquiditätsengpässe und Gegenstrategien) -Sanierungsberatungen
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